Finanzielle Förderung von:


Photovoltaik

Die Förderung wird über das EEG Erneuerbare Energien Gesetz geregelt:

Inbetriebnahme Dachanlage bis 10 kWp Dachanlage bis 40 kWp Dachanlage bis 1 MWp Freiflächen
ab 01.10.2013 14,27 Cent/kWh 13,54 Cent/kWh 12,08 Cent/kWh 0,0988 Cent/kWh

Photothermie

Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
als Basisförderung -
Bei der Erstinstallation von Solarthermieanlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 Euro. Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) müssen erfüllt und nachgewiesen worden sein:

Bei Vakuumröhren und Vakuumflachkollektoren: mindestens 7,0 m² und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 m² und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Weitere Informationen zur Antragsberechtigung sowie Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Solarspeicher

Laut kfw-Bankengruppe gibt es die folgende Fördermöglichkeit: im kfw-Programm 275, Erneuerbare Energien "Speicher", Die Höhe der Förderung wird wie folgt berechnet:
bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Solarspeicher= maximal mögliche Förderungsbetrag liegt bei 2.000 Euro/kWp (des Solarspeichers)

bei Nachrüstung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Solarspeicher= maximal mögliche Förderungsbetrag liegt bei 2.200 Euro/kWp (des Solarspeichers) Weitere Informationen zur Antragsberechtigung sowie Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf der Internetseite kfw Bankengruppe

Wärmepumpen

Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
als Basisförderung - Den Antrag müssen Sie dem BAFA innerhalb von 6 Monaten vorlegen, nachdem Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:

- Der mit Hilfe des Installateurs ausgefüllte Förderantrag
- Die Fachunternehmererklärung
- die vollständige Rechnung in Kopie.

Weitere Informationen zur Antragsberechtigung sowie Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter ausführlich und individuell.
Wir feuen uns auf Ihren Kontakt.